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Für “Reisemitbringsel” von den Kanaren die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehören, gelten die Zollbestimmungen für Einfuhren aus Drittländern.
Pro Person mit mindestens 17 Jahren können steuerfrei Tabakwaren 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung mitgebracht werden.
Alkohol: 1 Liter Spirituosen > 22 % oder 2 Liter alkoholische Getränke von maximal 22 % und 4 Liter nicht schäumende Weine oder 16 Liter Bier können mitgebracht werden.
Andere Waren können bis zu 430 € / Person über 15 Jahre, 175 € / Person unter 16 Jahre mitgebracht werden ( Hinweis: die Freigrenze läßt sich nicht summieren, z.B. für nicht teilbare Waren )
Kraftstoffe: Im Fahrzeugtank und zusätzlich einen 10 l Reservekanister.
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